Die Druckverschlussbeutel sind beliebig oft wiederverschließbar.
• Lebensmittelrechtlich unbedenklich: gem. EU-Richtlinie 76/769 EWG und 2002/95/EG werden weder Weichmacherstoffe noch Blei, Quecksilber, polybromierte Biphenyle, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierter Diphenylether eingesetzt • Mit Eurolochung zum Aufhängen in Verkaufsregalen