Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig
Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt.
• Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr)
• Verklebung: nassfest
• Außendecke: wasserabweisend beschichtet
• Für Bruttogewicht bis zu 85 kg
Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit.
Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind:
1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen.
2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband).
3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen.
Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins.
Ausführung: 1-wellig
Max. Bruttogewicht bei
Verpackungsgruppe I = 5 kg
Verpackungsgruppe II = 8 kg
Verpackungsgruppe III = 8 kg
bei Einsatz als 4GV-Verpackungen = 3 kg